Ist der Motorfernstart erlaubt? Die ehrliche Antwort

Es ist die Frage, die jeder stellt, bevor er Option 1CR freischaltet, und sie verdient eine gerade Antwort statt eines Zwinkerns. Die Antwort hat zwei Hälften: eine über die Option, eine über einen laufenden Motor. Hier sind beide.

Warum BMW die Option in Europa nicht anbietet

BMW nennt für den Remote Engine Start Märkte wie die USA, Kanada oder China; auf europäischen Preislisten taucht die Option nicht auf. Der üblich genannte Hintergrund: europäische Regeln zum laufenden Motor im Stand, die es Jahrzehnte länger gibt als die Funktion.

Technisch gebaut sind viele europäische Autos trotzdem dafür: gleiche Teile, gleiche Software. Genau diese Lücke zwischen dem, was das Auto kann, und dem, was das Bestellblatt anbot, füllt die Nachrüstung per Codierung.

Was das Gesetz wirklich regelt: der laufende Motor im Stand

Die deutsche Straßenverkehrsordnung verbietet das unnötige Laufenlassen des Motors im Stand, und ein Verwarnungsgeld kann folgen; Scheiben freikratzen bei laufendem Motor ist das Lehrbuchbeispiel. Österreich hat vergleichbare Regeln, und sie werden ernst genommen. Keine davon handelt vom Fernstart: Sie gelten für jedes Auto und jeden Fahrer, Schlüssel im Zündschloss inklusive.

Die ehrliche Einordnung ist also: Geregelt ist der Umgang mit einem laufenden Motor im Stand, egal wer ihn gestartet hat.

Was das für die Nachrüstung heißt

Die Funktion selbst ist die Software des Herstellers: Das Auto bleibt verriegelt, bewegt sich nicht, und nach spätestens 15 Minuten stellt sich alles ab. Die Freischaltung bringt die Werksoption auf dein Auto; wie und wo du sie danach nutzt, regeln dieselben Regeln, die immer schon galten.

Drei Minuten Vorklimatisieren direkt vor dem Losfahren an einem Wintermorgen und täglich eine Viertelstunde Leerlauf im Innenhof sind verschiedene Fälle, und du weißt das. Wir tun nicht so, als gäbe es den Unterschied nicht.

Ehrlich: wir erzählen dir nicht, dass die Regeln egal sind

Die Leerlauf-Regeln in Österreich und Deutschland existieren, Strafen kommen vor, und eine Seite, die dir etwas anderes verspricht, würde lügen. Was wir ehrlich sagen können: Die Option ist die des Werks, die 15 Minuten Grenze ist eingebaut, und der Gebrauch mit Augenmaß direkt vor der Fahrt ist eine Entscheidung, die die Regeln dir lassen, dort, wo du parkst.

Fragen

Ist schon das Freischalten verboten?

Uns ist keine Regel bekannt, die die Funktion selbst verbietet; geregelt ist in beiden Ländern das unnötige Laufenlassen des Motors im Stand. Die Nachrüstung installiert die Werksoption; wie du sie nutzt, bleibt deine Entscheidung, dort, wo du parkst.

Gilt die 15 Minuten Grenze immer?

Ja. Die baut der Hersteller ein: Nach spätestens 15 Minuten stellt sich alles selbst ab, und das Auto bleibt die ganze Zeit verriegelt. Etwas, das sie verlängert, installieren wir nicht.

Warum verkauft es der Händler dann nicht einfach?

Weil die Option auf europäischen Preislisten nicht vorgesehen ist. Gebaut dafür sind viele Autos trotzdem, und genau diese Lücke füllt die Nachrüstung per Codierung.

Ob dein BMW es überhaupt kann, ist die erste Frage

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